Tierkennzeichnung
(EU-Pass)-Chippflicht!
Bei
einer Auslandsreise mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze und Frettchen) ist
ein EU-Pass zwingend mitzuführen. Diesen bekommen Sie, wenn Ihr Tier gechippt ist und außerdem gegen Tollwut
aktuell geimpft ist. Bitte beachten Sie, dass in manchen Ländern die
Tollwutimpfung bei der Einreise bereits ein Monat alt sein muss.
Der Chip kann jederzeit problemlos eingesetzt werden. Da es sich nur um
einen kurzen Stich bzw. eine Injektion handelt. Danach haben Sie die
Möglichkeit, Ihr Tier über eine Internetdatenbank (www.animaldata.com)
registrieren zu lassen bzw selbst zu
registrieren. Sollte es entlaufen, kann der implantierte Chip beim Tierarzt
oder in einem Tierheim mit einem speziellen Lesegerät abgelesen werden und Sie
als Besitzer können über die Internetdatenbank ausfindig gemacht und rasch
verständigt werden.
Chippflicht
bei Hunden!
Ab dem 1. Juli
2008schreibt das österreichische Tierschutzgesetz die verpflichtende
Kennzeichnung und Registrierung von allen in Österreich gehaltenen Hunden mit
einem Chip vor.
Alle Tiere die
nach dem 01.07.08 geboren sind, müssen spätestens mit einem Alter von 3 Monaten
bzw. vor der ersten Weitergabe (noch vom Züchter!) gekennzeichnet werden.
Haben Sie
einen Hund erworben der nach dem 1.07.08 geboren ist und nicht mit einem Chip
gekennzeichnet wurde, sind Sie als neuer Tierhalter dazu verpflichtet das
innerhalb eines Monats nachzuholen!
Auch Hunde die
bereits gekennzeichnet und bei einer privaten Datenbank registriert sind, müssen
auchamtlich registriert werden. Das kann der Tierbesitzer bei der von mir
verwendeten Datenbank animaldata selbst durchführen. Loggen Sie sich dazu mit
der Chipnummer Ihres Hundes bei www. animaldata.com ein. Mit Ihrem Passwort ist es dann möglich
die restlichen Daten die für die amtliche Registrierung notwendig sind selbst
zu ergänzen!