Tierkennzeichnung (EU-Pass)-Chippflicht!

Bei einer Auslandsreise mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze und Frettchen) ist ein EU-Pass zwingend mitzuführen. Diesen bekommen Sie, wenn Ihr Tier gechippt ist und außerdem gegen Tollwut aktuell geimpft ist. Bitte beachten Sie, dass in manchen Ländern die Tollwutimpfung bei der Einreise bereits ein Monat alt sein muss.
Der Chip kann jederzeit problemlos  eingesetzt werden. Da es sich nur um einen kurzen Stich bzw. eine Injektion handelt. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihr Tier über eine Internetdatenbank (www.animaldata.com) registrieren zu lassen bzw selbst zu registrieren. Sollte es entlaufen, kann der implantierte Chip beim Tierarzt oder in einem Tierheim mit einem speziellen Lesegerät abgelesen werden und Sie als Besitzer können über die Internetdatenbank ausfindig gemacht und rasch verständigt werden.

Chippflicht bei Hunden!

Ab dem 1. Juli 2008schreibt das österreichische Tierschutzgesetz die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von allen in Österreich gehaltenen Hunden mit einem Chip vor.

Alle Tiere die nach dem 01.07.08 geboren sind, müssen spätestens mit einem Alter von 3 Monaten bzw. vor der ersten Weitergabe (noch vom Züchter!) gekennzeichnet werden.

Haben Sie einen Hund erworben der nach dem 1.07.08 geboren ist und nicht mit einem Chip gekennzeichnet wurde, sind Sie als neuer Tierhalter dazu verpflichtet das innerhalb eines Monats nachzuholen!

Auch Hunde die bereits gekennzeichnet und bei einer privaten Datenbank registriert sind, müssen auchamtlich registriert werden. Das kann der Tierbesitzer bei der von mir verwendeten Datenbank animaldata selbst durchführen. Loggen Sie sich dazu mit der Chipnummer Ihres Hundes bei www. animaldata.com  ein. Mit Ihrem Passwort ist es dann möglich die restlichen Daten die für die amtliche Registrierung notwendig sind selbst zu ergänzen!